Unsere Standards

 

Anspruch auf ein eigenes Zimmer

Unsere Erziehungsstellen und Familienwohngruppen stellen den jungen Menschen jeweils ein eigenes Zimmer von mindestens 10 Quadratmetern zur Verfügung.

Krankheits- und Urlaubsvertretung

In jeder Erziehungsstelle oder Familienwohngruppe ist eine pädagogische Fachkraft benannt, die im Krankheitsfall und/oder zur Urlaubsvertretung zur Verfügung steht.

Fachkraft ab dem dritten Kind

Zur Unterstützung und Entlastung der Leitung wird ab dem dritten Kind in allen Familienwohngruppen eine fest angestellte pädagogische Fachkraft beschäftigt. Ihr Stundenumfang orientiert sich an den Belegungen in  der jeweiligen Familienwohngruppe.

Supervision / Intervision

Super-/Intervisionen finden einmal monatlich statt. An ihnen nehmen grundsätzlich die Erziehungsstellen / Familienwohngruppenleitungen und möglichst auch die (Ehe-)Partner/innen teil.

Fachberatung

Beratungsgespräche mit den Fachberater*innen finden in der Regel alle zwei Wochen statt; Ausnahmen gibt es in den Urlaubszeiten.

Fortbildungen

Die Häufigkeit der Fortbildungen der Erziehungsstellen und den Familienwohngruppenleitungen ist vertraglich geregelt. Ihre Inhalte variieren und sollen sich jeweils an den individuellen Bedürfnissen und Problemen der jungen Menschen orientieren. Das ermöglicht es, vorhandene Ressourcen zu nutzen und weiterzuentwickeln.

Kontakte zu Jugendämtern

Die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern findet über die Erziehungsstellenleitungen und die Fachberater*innen statt.

Anbahnung

Anfragen zur Unterbringung werden von Geschäftsführung, Fachberatung und Erziehungsstelle gemeinsam geregelt. Direkte Aufnahmeanfragen von Jugendämtern bei Erziehungsstellen oder Familienwohngruppen werden weitergeleitet und mit der Geschäftsführung besprochen.

Anfertigung von Berichten

Berichte und Zielüberprüfungen zu den Hilfeplanungen werden – wenn nicht anders vereinbart – unaufgefordert halbjährlich erstellt und mit der Fachberatung besprochen und ggf. überarbeitet.

Die Erziehungsstellen- bzw. die Familienwohngruppenleitung und die Fachberatung unterzeichnen den Bericht, bevor er dem entsprechenden Jugendamt zugeht.

Elternarbeit

Die wertschätzende Arbeit mit den leiblichen Eltern der jungen Menschen ist wesentlicher Bestandteil. Für die Elternarbeit stehen die Fachberater*innen sowie pädagogische Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Sie stellen den Rahmen und die Kontakte sicher und stehen für Reflektionsgespräche zur Verfügung. Außerdem fungieren sie als Mittler zwischen den Bedürfnissen des Herkunftssystems und den Erfordernissen der Erziehungsstellen bzw. Familienwohngruppen.

Die Bedeutung familienanaloger Erziehung nach § 34 KJHG

Familienanaloge Erziehung bietet den jungen Menschen ein Leben mit familiären Bedingungen und Strukturmerkmalen; in erster Linie sind hier Fürsorge, Versorgung und Geborgenheit zu nennen.

Von den Erziehungsstellen / Familienwohngruppen wird erwartet, dass sie die jungen Menschen für die Zeit der Unterbringung in angemessener Weise in das Familiensystem integrieren. Dazu gehören zum Beispiel der gemeinsame Urlaub und gemeinsame Freizeitaktivitäten sowie weitere familienbezogene Aktivitäten.

Die Fachkräfte achten bei den jungen Menschen auf eine dem Alter entsprechende äußere Erscheinung (Kleidung, Frisur usw.), um Stigmatisierung von ihnen abzuwenden.

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass das „Lernen am Modell“ im besonderen Maße wichtig für die durch uns betreuten Kinder und Jugendlichen ist. Dies bedeutet gleichzeitig eine extrem hohe Bereitschaft der Fachkräfte in den Erziehungsstellen und Familienwohngruppen, sich mit ihrem eigenen Verhalten auseinander zu setzen, sich zu reflektieren und gegebenenfalls neue Sicht- und Verhaltensweisen zuzulassen.

Die Fachkräfte sind angehalten, die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen durch interne und/oder externe Unterstützung zu fördern.

Selbstanzeige bei Gewalt

Gemäß § 1631 Abs. 2 BGB haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Erziehungsstellen / Familienwohngruppen sind verpflichtet, der Fachberatung Vorgänge mit physischer, verbaler oder psychischer Gewalt zu melden. Im Beratungsgespräch wird das weitere Vorgehen besprochen. Geschäftsführung und Fachberatung entscheiden gemeinsam mit der Erziehungsstelle / Familienwohngruppe, ob eine Selbstanzeige beim Landesamt erfolgt. Kängo beschäftigt dafür eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII.

Krisenintervention

In Fällen akuter Kindswohlgefährdung (Eigen- und Fremdgefährdung, Suizidalität, Missbrauchsvermutung/Missbrauch, affektive Gewaltausbrüche usw.) ist die Geschäftsführung sofort zu informieren. Der vorhandene Krisenablaufplan ermöglicht schnelles Reagieren, so können gemeinsam geeignete Schritte entwickelt werden.

Begeisterung

Kängo arbeitet mit Familien zusammen, die Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben und unsere Begeisterung teilen, jungen Menschen mit schwierigen Startvoraussetzungen Chancen und Perspektiven zu bieten.

Gelebte Partizipation

Nicht nur unsere Kinder und Jugendlichen sollen an ihren Hilfeprozessen und an Veränderungen in und um Kängo teilhaben. Wir setzen auch bei der Gestaltung von pädagogischen Konzepten auf die Teilhabe unserer Erziehungsstellen und Familienwohngruppen. Wir sind der Meinung, dass Veränderungen eher angenommen und gelebt werden, wenn die Betroffenen mitbestimmen können.